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Sperrzeiten

Vom 1. Januar bis 30. April sind Hecht und Zander geschützt.

Nach dem Abangeln (siehe Terminplan) bis zum 31.12. jeden Jahres darf nur noch auf Raubfisch mit den in der Gewässerordnung genannten Ködern geangelt werden.

Vom 1. Januar bis zum 15. März bleiben unsere Gewässer gesperrt.
Bis zum 31. Mai ist das Betreten der Insel untersagt. Bei Bedarf kann dieser Termin verlängert werden.

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