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Gewässerordnung

Allgemeines:

Unsere Gewässerordnung ist keine Zusammenstellung ausgeklügelter Vorschriften, sondern basiert auf geltende Rechte und Verordnungen der
Landesfischereiordnung, welche durch Erlangung des Fischereischeins erlernt wurden und als Mindestvoraussetzung gelten. Die Einhaltung der
Gewässerordnung ist die Grundvoraussetzung, um waidgerechtes Angeln an unseren Gewässern betreiben zu dürfen. Unkenntnis der Gesetze und Regelungen
schützen auch bei uns nicht vor Strafe. Verstöße gegen die Gewässerordnung ahnden wir mit dem Einziehen der Angelerlaubnis; in schweren Fällen mit
Ausschluss aus dem Verein.

Ausgabe der Papiere:

Am Anfang des Jahres erhalten die Mitglieder für das jeweilige Jahr

  • die Einladung zur Jahreshauptversammlung,
  • die Terminpläne über die geplanten Veranstaltungen und den Arbeitsdiensten,
  • die Beitragsmarken sowie den Erlaubnisschein.

Zum Jahresende, nach dem letzten persönlichen Angeln, ist der ausgefüllte Erlaubnisschein in den dafür am Container/Kotterbachsee angebrachten
Briefkasten einzuwerfen.

Handwerkszeug des Anglers:

Mitzuführen sind am Gewässer:

  • Der komplett ausgefüllte persönliche Erlaubnisschein mit der lückenlosen Fangstatistik und die Gewässerordnung
  • Angelausrüstung für den Zielfisch,
  • Kescher, Maßband, Lösezange, Schlagholz zum Betäuben und ein Messer zum waidgerechten Erlegen der Fische

Begrenzung der Rutenzahl:

In unseren Vereinsgewässern ist das gleichzeitige Angeln mit maximal zwei Angelruten und jeweils einem Haken (Friedfischangeln) erlaubt.
Beim Einsatz von Kunstködern zum Raubfischangeln kann von der Hakenzahl abgewichen werden.

Kontrollen durch Vorstand und Fischereiaufsehern

Im Sinne der Bestimmungen dieser Gewässerordnung werden durch den Vorstand und den Fischereiaufsehern Kontrollen durchgeführt, insbesondere auch
nach Sonnenuntergang. Bei den Kontrollen werden die Einhaltung der Gewässerordnung, insbesondere die Prüfung der Angelberechtigung und der
Fangstatistik, sowie das Verhalten an den Gewässern (Sauberkeit, Rutenzahl etc.) überprüft.
Bei Verdachtsmomenten bezüglich einer erhöhten Fangzahl besteht das Recht auf eine Kontrolle der aufbewahrten Fische.
Den Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten und ein höfliches und verständnisvolles Verhalten werden als Grundvoraussetzung angesehen. Wildfischer
oder Verstöße der Mitglieder sind dem Vorstand zeitnah zur Kenntnis zu bringen.
Bei Fischsterben oder Gewässerverunreinigungen ist der Vorstand schnellstens zu benachrichtigen,
damit Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Familienangehörige:

Familienmitglieder, die kein Vereinsmitglied sind und/oder keinen Fischereischein haben, sind in unserem Verein willkommen und dürfen unter den
nachfolgenden Voraussetzungen am Gewässer angeln:

  • Familienmitglieder dürfen nur in unmittelbarer Nähe des Vereinsmitglieds angeln.
  • Die vorgeschriebene Rutenzahl pro Vereinsmitglied ist einzuhalten (Vereinsmitglied eine Angelrute und Familienmitglied eine Rute).
  • Die gefangenen Fische dürfen nur von Personen erlegt werden, die die Fischerprüfung bestanden haben und älter als 14 Jahre sind.

Gastangler:

Gastangler benötigen den „Erlaubnisschein zum Fischfang für Gastangler“.
Er ist kostenpflichtig und gilt nur für den eingetragenen Zeitraum jeweils von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
Grundsätzlich wird der „Erlaubnisschein zum Fischfang für Gastangler“ nur für den Kotterbachsee ausgestellt.
Sollte der Kotterbachsee gesperrt sein (Hegemaßnahmen oder Veranstaltungen) können Gastangler die Buhrfeind-Teiche zum Angeln aufsuchen.

Grundsätzlich gilt

  • Jeder maßige Fisch muss sofort nach dem Fang erlegt werden und mit Längenangabe in die Fangstatistik eingetragen werden.
  • Gefangene Fische dürfen nicht gehältert werden.

Erlaubte Köder zum Raubfischangeln:

Zulässig sind

  • Einfach- oder Mehrfachhaken mit totem Köderfisch oder Fischfetzen
  • Kunstköder (Spinner, Spoons, Wobbler, etc.) mit Einfach- und Mehrfachhaken
  • Kunstteig (z.B. „Power Bait©“)

Fliegenfischen:

Außer an den Veranstaltungstagen ist das Fliegenfischen an den Vereinsgewässern erlaubt.
Angler mit Fliegenrute müssen den Nachweis der bestandenen Prüfung mit sich führen.

Verbotene Fangmethoden:

  • Bewegungsangeln mit Mehrfachhaken
  • Blinkern
  • Legen von Schnüren
  • Reusen
  • Setz- und Stellangeln
  • Angeln auf Friedfisch mit Mehrfachhaken
  • Paternosterangeln
  • Angeln mit lebenden Köderfisch
  • Anfüttern

Mindestmaße und Edelfischarten

Folgende Fischarten werden als “Edelfische“ angesehen und haben nachfolgende Mindestmaße:

  • Karpfen 40 cm
  • Schleie 30 cm
  • Forelle 25 cm
  • Aal 50 cm
  • Hecht 60 cm
  • Zander 60 cm
  • Stör 80 cm

Alle anderen Arten haben derzeitig keine Mindestmaßbeschränkungen und gelten nicht als „Edelfische“.

 

Nachtangeln:

Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ist das Angeln für Vereinsmitglieder ohne vorherige Anmeldung erlaubt.

 

Fangbegrenzung von Edelfischen

Die Vereinsgewässer Buhrfeind 1 und Buhrfeind 2 werden als ein Gewässer angesehen.
Der Kotterbachsee ist auch ein Gewässer.

Die Fangbegrenzung gilt für die Gesamtfänge je Zeitraum und nicht für Einzelarten
(z.B. täglich 3 = 2 Forellen und 1 Karpfen)

  • Maximal 3 Stück an einem Tag pro Gewässer
    0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • Maximal 6 Stück je Woche für alle Gewässer
    Montag bis Sonntag
    0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • Maximal 12 Stück je Monat für alle Gewässer
    Monatsanfang bis Ende
    0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
  • Ausnahme Monat März
    16.03. bis 31.03.

Gewässersperrungen und Schonzeiten:

Gewässersperrungen

  • Vom 1. Januar bis zum 15. März alle Gewässer
  • Das Betreten der Insel am Kotterbach ist bis zum Brutzeitende untersagt. Bei Bedarf kann dieser Termin verlängert werden.

    Schonzeiten

  • Hecht vom 1. Januar bis 30. April
  • Zander vom 1. Januar bis 30. April

 

Schlussbestimmung:

Die vorstehende Gewässerordnung wird jedem Vereinsmitglied ausgehändigt.
Durch seine Unterschrift bestätigt das Vereinsmitglied den Erhalt, Kenntnisnahme und Einhaltung der Gewässerordnung an.
Änderungen werden am Vereinsgewässer ausgehängt und auf der Homepage publiziert.

Drochtersen, 15. März 2022

Der Vorstand

 

Gastkarten:

Gastkarten erhalten Sie auf Anfrage bei

Kevin Middeke
01511 2767201