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Gewässerordnung

Allgemeines:

Unsere Gewässerordnung ist keine Zusammenstellung ausgeklügelter Vorschriften, sondern eine Sammlung einfachster Bestimmungen, die jedes waidgerechte Mitglied als selbstverständlich befolgt.

Auf die Einhaltung der uns gegebenen Vereinsregelungen achten wir mit der notwendigen Strenge. Unkenntnis der Gesetze und Regelungen schützen auch bei uns nicht vor Strafe. Verstöße gegen die Gewässerordnung ahnden wir mit dem Einziehen der Angelerlaubnis; in schweren Fällen mit Ausschluss aus dem Verein.

Ausgabe der Papiere:

Das Tauschen des Erlaubnisscheins zum Fischfang ist beim Königs- und beim Abangeln möglich, sonst bis zum 15. Januar eines jeden Jahres; dann aber erfolgt der Tausch mit der Post durch Einsenden eines freigemachten, adressierten Rückumschlags an den Schriftwart. Das gleiche gilt, wenn eine weitere Fangstatistik angefordert werden muss. Sie gibt es nur im Austausch.
Nur wer alles ordnungsgemäß abgibt, erhält für die neue Saison die Angelerlaubnis.

Adresse:

Karlheinz Herrmann
Grefenstraße 10
21706 Drochtersen

Handwerkszeug des Anglers:

Mitzuführen sind am Gewässer:

  • korrekt ausgefüllter Erlaubnisschein mit Fangstatistik und
    Gewässerordnung
  • Kescher, Maßband, Lösezange, Schlagholz zum Betäuben und ein
    Messer zum Töten der Fische

Begrenzung der Rutenzahl:

In unseren Vereinsgewässern ist das Angeln mit maximal zwei Ruten und jeweils einem Haken erlaubt. Beim Einsatz von Kunstködern zum Raubfischangeln kann von der Hakenzahl abgewichen werden.

Kontrollen:

Im Sinne der Bestimmungen dieser Gewässerordnung werden Kontrollen durchgeführt, insbesondere auch nach Sonnenuntergang.

Fischereiaufsehern und den Amtsträgern des Vereins ist die Angelberechtigung nachzuweisen, ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Wildfischer oder Verstöße der Mitglieder sind dem Vorstand zeitnah zur Kenntnis zu bringen.

Bei Fischsterben oder Gewässerverunreinigungen ist der Vorstand schnellstens zu benachrichtigen, damit Schutzmaßnahmen getroffen werden können.

Familienangehörige:

Der Besuch von Familienmitgliedern am Gewässer wird vom Verein gern gesehen. Hierbei ist folgendes zu beachten:

  • Familienmitglieder dürfen nur in unmittelbarer Nähe des
    Vereinsmitglieds angeln.
  • Die vorgeschriebene Rutenzahl pro Vereinsmitglied ist einzuhalten.
    (Die Angel des Angehörigen zählt für das Mitglied.)
  • Die gefangenen Fische dürfen nur von Personen getötet werden, die
    die Sportfischerprüfung bestanden haben und älter als 14 Jahre sind.

Gastangler:

Gastangler benötigen den “Erlaubnisschein zum Fischfang für Gastangler”. Er ist kostenpflichtig und gilt nur für den eingetragenen Zeitraum jeweils von Sonnenauf-gang bis Sonnenuntergang.

Grundsätzlich wird der “Erlaubnisschein zum Fischfang für Gastangler” nur für den Kotterbachsee ausgestellt. Während der Sperrung des Kotterbachsee (Fischbesatz) können Gastangler die Buhrfeind-Teiche zum Angeln aufsuchen.

Angelberechtigung:

  • Jeder maßige Fisch ist sofort nach dem Fang zu töten und mit
    Längenangabe in die Fangstatistik einzutragen.
  • Gefangene Fische dürfen nicht gehältert werden.

Raubfischangeln:

Zulässig sind

  • Einfach- oder Mehrfachhaken mit totem Köderfisch oder Fischfetzen;
  • Kunstköder mit Einfach- und Mehrfachhaken;
  • “Power Bait”;

Fliegenfischen:

Außer an den Veranstaltungstagen ist das Fliegenfischen an den Vereinsgewässern erlaubt.
Angler mit Fliegenrute müssen den Nachweis der bestandenen Prüfung führen.

Verbotene Fangmethoden:

  • Bewegungsangeln mit Mehrfachhaken
  • Blinkern
  • Legen von Schnüren
  • Reusen
  • Setz- und Stellangeln
  • Angeln auf Friedfisch mit Mehrfachhaken
  • Paternosterangeln
  • Angeln mit lebenden Köderfisch
  • Anfüttern

Mindestmaße:

Karpfen 40 cm
Schleie 30 cm
Forelle 25 cm
Aal 45 cm
Hecht 50 cm
Stör 70 cm
Zander 40 cm
Alle andere Arten frei.

Bestätigung eines besonderen Fangs (Fischlänge):

Ein besonderer Fang kann von jedem Vorstandsmitglied
bestätigt werden (siehe Aushang).
Anerkannt wird auch eine Bestätigung vom
Angelgerätehändler in Drochtersen.

Nachtangeln:

Von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang ist das Angeln für Vereinsmitglieder ohne vorherige Anmeldung erlaubt.

 

Fangbegrenzung:

Buhrfeind-Teiche: 3 Edelfische innerhalb einer Kalenderwoche (Mo - So)
Kotterbachsee: 3 Edelfische pro Tag, aber max.12 Stück pro Monat
(Monatsanfang bis Monatsende).

Schonzeiten:

Vom 1. Januar bis 30. April sind Hecht und Zander geschützt.

Nach dem Abangeln (siehe Terminplan) bis zum 31. 12. jeden Jahres darf nur noch auf Raubfisch mit den zuvor genannten Ködern geangelt werden.

Vom 1. Januar bis zum 15. März bleiben unsere Gewässer gesperrt; bis zum
31. Mai ist das Betreten der Insel untersagt. Bei Bedarf kann dieser Termin verlängert werden.

 

Schlussbestimmung:

Die vorstehende Gewässerordnung wird jedem Vereinsmitglied ausgehändigt.
Die Kenntnisnahme vom Inhalt ist durch Unterschrift zu bestätigen.

Drochtersen im Frühjahr 2008